Welche möglichen Krankheitsverläufe / Krankheitsphasen gibt es bei Patienten in Behandlung?
Autor: Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 21.12.2021 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e63599
Inhaltsverzeichnis
Bei Patienten mit Morbus Hodgkin kann die Erkrankung auch im Rahmen einer Behandlung individuell unterschiedlich verlaufen. Neben Art, Lage und Ausbreitung des Tumors spielt für den Krankheitsverlauf dabei unter anderem eine Rolle, ob die Krankheit zum ersten oder zum wiederholten Male auftritt, wie gut und schnell die Erkrankung auf die Therapie anspricht und wie dauerhaft der Erfolg der Therapie ist.
Die Experten benutzen während der Behandlungsplanung und im Rahmen der Verlaufsbeurteilung bestimmte Begriffe, die im Folgenden erklärt werden.
Unbehandeltes Hodgkin-Lymphom
"Unbehandeltes Hodgkin-Lymphom" bedeutet, dass bei einem Patienten die Diagnose zum ersten Mal gestellt wird und bisher außer einer Behandlung der Symptome noch keine Therapie durchgeführt wurde.
Frühes Therapieansprechen
Um festzustellen, wie gut die Erkrankung auf die Therapie anspricht, wird bereits frühzeitig nach Therapiebeginn, das heißt, am Ende des zweiten Therapieblocks (genau zwei Wochen nach der letzten Prednisongabe) bei allen Patienten eine Positronen-Emissions-Tomographie (PET) durchgeführt.
In Kombination mit anderen bildgebenden Verfahren (wie der Magnetresonanztomographie oder der Computertomographie [MRT-PET, CT-PET]) kann festgestellt werden, ob sich ein zum Zeitpunkt der Diagnose vorhandener Tumor zurückgebildet hat beziehungsweise ob ein weiterhin bestehender Resttumor noch lebende Tumorzellen enthält oder nicht. Je nach Ergebnis unterscheidet das Behandlungsteam zwischen einem unzureichenden (inadäquaten) oder einem guten (adäquaten) frühen Therapieansprechen.
Ein inadäquates frühes Therapieansprechen liegt definitionsgemäß vor, wenn:
- die PET-Untersuchung positiv ist (d.h. die kritische Grenze hinsichtlich der lebenden Tumorzellen ist überschritten) und/oder
- ein zum Zeitpunkt der Diagnose vorliegender großer Tumor, auch „Bulk“ genannt (Volumen über 200 ml), sich um weniger als 50 % zurückgebildet hat und/oder
- wenn auch nur eine einzige befallene Lymphknotenregion einen Durchmesser von 2 cm oder mehr hat und die PET-Werte nicht auswertbar sind.
Ein adäquates Therapieansprechen liegt vor, wenn:
- keines der oben genannten Kriterien vorliegt.
Gut zu wissen: Das frühe Therapieansprechen entscheidet im Rahmen der derzeitigen Standardtherapie darüber, ob die Patienten eine Strahlentherapie erhalten oder nicht.
Spätes Therapieansprechen
Bei Patienten, die aufgrund ihres Krankheitsstadiums und weiterer Prognosefaktoren eine intensivere Behandlung benötigen (Patienten der Therapielevel 2 und 3), wird am Ende der Chemotherapie, also nach dem vierten beziehungsweise sechsten Therapieblock, das Therapieansprechen mittels PET und MRT oder CT, noch ein weiteres Mal überprüft, sofern die Ergebnisse nach den ersten beiden Chemotherapie-Zyklen „inadäquat“, also nicht gut genug war. Die Untersuchung erfolgt in diesen Fällen (das heißt, bei diesen PET-positiven Patienten) circa zwei Wochen nach der letzten Zytostatikagabe. Entscheidend für die Beurteilung des späten Therapieansprechens ist wiederum, ob PET-positive Regionen gefunden werden oder nicht.
Gut zu wissen: Das Ergebnis Ergebnis dieser PET-CT oder PET-MRT wirkt sich ebenfalls auf die Durchführung der Strahlentherapie aus: Patienten, die die Standardtherapie erhalten (gemäß Standard-Arm der inzwischen abgeschlossenen Studie EuroNet-PHL-C2), werden mit einer zusätzlichen Strahlendosis auf solche nach wir vor PET-positiven Bereiche behandelt (Boost-Bestrahlung). Bei Patienten, die nach dem Prüfarm der genannten Studie behandelt werden, entscheidet ausschließlich das späte Therapieansprechen über die Notwendigkeit der Bestrahlung: Es werden nur noch Regionen bestrahlt, die zu diesem Zeitpunkt PET-positiv sind und zusätzlich eine bestimmte Tumorgröße (1 cm Durchmesser) überschreiten (siehe Kapitel „Behandlungsablauf – Strahlentherapie“).
Fortschreiten der Erkrankung oder Krankheitsrückfall
Bei manchen Patienten kann es vorkommen, dass die Erkrankung während oder unmittelbar (das heißt, innerhalb von drei Monaten) nach Ende der Behandlung fortschreitet. Dies wird auch als „Tumorprogression“ oder „Progress“ bezeichnet.
Von einem Krankheitsrückfall (Rezidiv) spricht man, wenn sich die bösartigen Zellen nach einer zunächst erfolgreichen Behandlung – das heißt, nach einer Rückbildung des Hodgkin-Lymphoms – erneut vermehren und sich in lymphatischem Gewebe, Knochenmark oder anderen Organen und Geweben nachweisen lassen. Ein solches Rezidiv kann sowohl im Bereich der ursprünglichen Tumorregion als auch an anderen Stellen im Körper vorkommen.
Kommt es schon sehr früh zu einem Krankheitsrückfall (drei bis zwölf Monate nach Therapieende), spricht man von einem „Frührezidiv“. Ein Rezidiv, das später als ein Jahr nach Therapieende auftritt, wird als „Spätrezidiv“ bezeichnet. Weitere Informationen zum Rezidiv finden Sie im Kapitel „Krankheitsrückfall“.
Verdacht auf eine Tumorprogression oder ein Rezidiv besteht, wenn:
- Die Tumormasse in mindestens einer der zum Zeitpunkt der Diagnose betroffenen Regionen um mehr als 25 % zunimmt (als Vergleichswert dient die im Rahmen der Behandlung erzielte kleinste Tumormasse in dieser Region)
- Die Erkrankung in zuvor nicht betroffenen lymphatischen oder nicht-lymphatischen Geweben / Organen nachgewiesen wird
- B-Symptome neu oder erneut auftreten