Muss unser Kind während der ganzen Behandlungszeit im Krankenhaus sein?

Autor:  Dr. med. habil. Gesche Tallen, Redaktion:  Maria Yiallouros, Freigabe:  Prof. Dr. med. Dr. h.c. Günter Henze, Zuletzt geändert: 12.05.2020 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e1982

Die erste Zeit bis zur Diagnosestellung, intensive Behandlungsphasen (Intensivtherapie) und Teile der weniger intensiven Behandlungsphasen (Erhaltungstherapie, Dauertherapie) sowie oft auch die Behandlung von Nebenwirkungen und Komplikationen sind mit regelmäßigen Aufenthalten auf der Station verbunden, die manchmal mehrere Tage bis Wochen dauern. Man spricht in diesem Fall von stationärer Behandlung.

Für die Zeit zwischen den so genannten Behandlungsblöcken wird Ihr Kind, wenn sein Zustand stabil ist, nach Hause entlassen und ambulant in der zuständigen Tages-/Poliklinik und/oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ambulanten häuslichen Kinderkrankenpflege zu Hause versorgt. Auch während einer Erhaltungs- oder Dauertherapie können manche Medikamente ambulant verabreicht werden. Die Betreuung während der Nachsorge erfolgt in der Regel ebenfalls ambulant in der zuständigen Poli-/Tagesklinik, jedoch in zeitlich größeren Abständen.

Sie können, wenn Sie möchten, während der stationären Aufenthalte Tag und Nacht bei Ihrem Kind bleiben. Nahezu jedes Behandlungszentrum in Deutschland bietet die Möglichkeit von Zustellbetten in den Krankenzimmern sowie Aufenthaltsräume und nahegelegene Unterbringungsmöglichkeiten für Eltern und Angehörige.

Während der gesamten Dauer der Behandlung (stationär und ambulant) in einem deutschen Behandlungszentrum muss zu Beginn jedes Quartals (1. Januar; 1. April; 1. Juli; 1. Oktober) ein neuer Überweisungsschein vom betreuenden Kinderarzt vorgelegt werden. Auch regelmäßige Bestätigungen der Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse werden benötigt.