Expertengremium Infektionen
Das Expertengremium „Infektionen“ ist ein Gremium innerhalb der GPOH mit dem Ziel, die Satzung der GPOH in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften umzusetzen und Aufgaben hinsichtlich infektiologischer Komplikationen bei Kindern und Jugendlichen mit onkologischen/ hämatologischen Erkrankungen wahrzunehmen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Evaluation, die Dokumentation sowie die Beratung der Kliniken hinsichtlich Prävention, Diagnostik und Therapie infektiöser Komplikationen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Zum Aufgabengebiet des Expertengremiums zählen folgende Schwerpunkte:
- Untersuchung der Epidemiologie und der Risikofaktoren für das Auftreten infektiologischer Komplikationen in den verschiedenen Abschnitten der einzelnen Therapiestudien in Zusammenarbeit mit der Studienleitung
- Evaluierung diagnostischer Möglichkeiten infektiologischer Komplikationen bei Kindern und Jugendlichen mit onkologischen/hämatologischen Erkrankungen
- Medikamentöse und nicht-medikamentöse Prophylaxestrategien inklusive Impfungen
- Therapeutische Interventionen und „Antimicrobial Stewardship“ (rationaler und gezielter Einsatz von Antiinfektiva)
- Entwicklung, Sicherung und Optimierung von anti-infektiösen Supportivmaßnahmen in den Zentren für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie der GPOH
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Ärzten, Instituten und Fachgesellschaften, die sich mit der der Diagnostik oder der Therapie von infektiologischen Komplikationen bei immunsupprimierten pädiatrischen Patienten befassen
Mitglieder können alle an Infektionen bei immunsupprimierten pädiatrischen Patienten interessierte Personen sein. Eine Mitgliedschaft in der GPOH ist erwünscht, jedoch keine Voraussetzung, da eine enge Kooperation mit Mitgliedern anderer Fachgesellschaften (z.B. pädiatrische Infektiologie, Mikrobiologie, Virologie) notwendig erscheint. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine aktive Mitgliedschaft handelt, in der das Mitglied bereit ist, konkrete Aufgaben zu übernehmen. Die Aufnahme in das Expertengremium setzt eine schriftliche Anzeige an den Sprecher des Gremiums voraus, in der der Antragsteller seine Interessensschwerpunkte und Motivation darlegt. Die Anzeige wird den Mitgliedern des Vorstandes weitergeleitet. Falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Antrages kein Widerspruch eingelegt wird, gilt der Antrag als angenommen.