Wie erfolgt die Diagnose eines Rezidivs?
Autor: Maria Yiallouros, Zuletzt geändert: 01.06.2021 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e12080
Besteht Verdacht auf ein Rezidiv der ALL, sind erneute umfassende Untersuchungen notwendig, um die Ausbreitung der Erkrankung exakt zu bestimmen. Zur Sicherung der Diagnose erfolgen auf jeden Fall eine Blut- und Knochenmarkuntersuchung. Außerdem werden alle Untersuchungen wiederholt, die bei der Erstdiagnose durchgeführt wurden (siehe auch Kapitel „Erstdiagnose“).
Je nach Untersuchungsbefund lassen sich verschiedene Rezidiv-Formen unterscheiden:
Isoliertes Knochenmark-Rezidiv: Bei dieser Form des Rezidivs ist das Knochenmark der einzige Ort, an dem sich Leukämiezellen nachweisen lassen. Die Diagnose gilt als gesichert, wenn der Anteil der bösartigen Zellen (Lymphoblasten) im Knochenmark mindestens 25 % beträgt oder wenn bei zwei aufeinander folgenden Knochenmarkpunktionen ein deutlicher Anstieg der Leukämiezellen festzustellen ist.
(Isoliertes) ZNS-Rezidiv: Ein (alleiniger) Befall des Zentralnervensystems liegt vor, wenn sich bei der Untersuchung der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Lumbalpunktion) eindeutig Lymphoblasten nachweisen lassen. Im Zweifelsfall, zum Beispiel wenn der Hirnwasser-Befund normal ist, aber dennoch Symptome auf ein ZNS-Rezidiv hinweisen, muss zur Sicherung der Diagnose eine Magnetresonanztomographie oder eine Computertomographie des Gehirns (craniale MRT / CCT) erfolgen.
Ein isoliertes Hodenrezidiv liegt vor, wenn ausschließlich die Hoden von Leukämiezellen befallen sind. Weisen körperliche Untersuchung und Ultraschall auf ein Hodenrezidiv, muss eine Gewebeentnahme (Biopsie) vorgenommen werden. Bei einseitigem Hodenbefall erfolgt unter Umständen auch eine sofortige Entfernung des befallenen Hodens (Orchiektomie); aus dem anderen Hoden wird zusätzlich eine Gewebeprobe entnommen. Das gewonnene Gewebe wird anschließend mittels spezieller Färbetechniken (immunhistochemisch) aufbereitet und unter dem Mikroskop untersucht, um die Diagnose zu sichern.
Darüber hinaus gibt es, sehr viel seltener, isolierte Rezidive anderer Organe, zum Beispiel der Lymphknoten (besonder häufig bei Patienten mit T-ALL), der Haut, der Eierstöcke bei Mädchen oder des Auges. Zur Sicherung der Diagnose ist in diesen Fällen ebenfalls eine Biopsie notwendig.
Kombinierte Rezidive liegen vor, wenn gleichzeitig zwei oder mehr Organe oder Gewebe von Leukämiezellen befallen sind. Das Knochenmark gilt als mitbefallen, wenn es mehr als 5 % Blasten aufweist.