Patienten mit Leukämien und Lymphomen
Autor: Dr. med. habil. Gesche Tallen, Zuletzt geändert: 23.10.2019 https://kinderkrebsinfo.de/doi/e211279
Lokale Strahlentherapie
Grundsätzlich steht bei diesen Krebserkrankungen, die vom Blut- beziehungsweise Lymphsystem ausgehen, und die typischerweise unmittelbar den gesamten Körper betreffen, die systemische Behandlung durch Chemotherapie, weniger die lokale Therapie (Operation, Bestrahlung) im Vordergrund der Behandlung. Bis vor einigen Jahren erhielten insbesondere Patienten mit bestimmten Formen von Leukämien und Non-Hodgkin-Lymphomen (NHL) routinemäßig auch eine Ganzhirnbestrahlung (vorbeugende/prophylaktische Schädelbestrahlung), um einem Erkrankungsrückfall (Rezidiv) im Zentralnervensystem (ZNS) vorzubeugen
Gut zu wissen: Die Forschung hat in den darauffolgenden Jahren gezeigt, dass auf die prophylaktische Schädelbestrahlung bei den meisten Leukämie- und NHL-Patienten verzichtet werden kann. Stattdessen ist eine Kombination aus hoch-dosierter, systemischer Chemotherapie (insbesondere mit Methotrexat) mit wiederholten Methotrexat-Gaben in das ZNS (intrathekale Chemotherapie) ebenso wirksam und mit weniger Spätfolgen verbunden.
Im Rahmen der heutigen Therapiepläne wird eine Strahlenbehandlung des Kopfes nur dann durchgeführt, wenn aufgrund eines sehr hohen Rückfallrisikos oder wenn ein Rückfall mit Beteiligung des ZNS erfolgt ist, nicht darauf verzichtet werden kann und eine Zytostatikabehandlung des ZNS keine gleichwertige Alternative bietet.
Das gilt zum Beispiel für Patienten, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Diagnose ein Befall des Zentralnervensystems nachweisbar ist: Sie erhalten fast immer eine Bestrahlungsbehandlung, sofern sie das erste Lebensjahr erreicht haben. (Kinder im ersten Lebensjahr sollten grundsätzlich keine Strahlentherapie erhalten.)
Auch wenn in anderen Organe, wie zum Beispiel in einem oder beiden Hoden, bei der Diagnose Leukämiezellen nachgewiesen werden konnten, kann eine Strahlenbehandlung dieser Organe notwendig werden.
Ausführliche Informationen zum Einsatz und zu den Methoden der Strahlentherapie bei den genannten Leukämien und Lymphomen finden sich im jeweiligen Kapitel unter „Behandlung“ (Therapie) und „Behandlungsmethoden“. [ESC2010][MOE2010][MOE2008][PUI20019][REI2000c][SCH2011b][SCH2018][SCH2000e]
Wichtig zu wissen: Unabhängig von der Art der Krebserkrankung wird die Indikation zur Strahlentherapie und deren Kombination mit anderen Behandlungsmethoden so gewählt, dass die Therapie als Ganzes für jedes Kind/jeden Jugendlichen so schonend wie möglich und so intensiv wie nötig erfolgt.
Ganzkörperbestrahlung
Die Ganzkörperbestrahlung wird vor allem im Rahmen der so genannten Hochdosistherapie beziehungsweise Konditionierung vor einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation angewandt und ist besonders bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Leukämieformen angezeigt [PET2005], seltener bei soliden Tumoren oder Non-Hodgkin-Lymphomen [WOE2006], die nicht auf die herkömmlichen Behandlungen ansprechen. Bei der Ganzkörperbestrahlung erhält der gesamte Körper des Patienten eine Bestrahlung.
Bei schweren Verläufen von Krebserkrankungen und Leukämien ist davon auszugehen, dass sich die Krebszellen nicht nur an einer Stelle, sondern im gesamten Körper des Patienten ausbreiten. Hauptziel der Ganzkörperbestrahlung ist daher, die Krebszellen im gesamten Körper des Patienten vollständig zu vernichten, bevor dieser die gesunden Stammzellen erhält.
Bei einer allogenen Stammzelltransplantation dient die Ganzkörperbestrahlung (zusammen mit der Hochdosis-Chemotherapie außerdem dazu, das körpereigene Immunsystem des Patienten vor der eigentlichen Stammzelltransplantation für eine gewisse Zeit „lahmzulegen“. Dadurch soll verhindert werden, dass die Spenderzellen vom Abwehrsystem des Patienten als „fremd“ erkannt und daraufhin abgestoßen beziehungsweise vernichtet werden. Bei der Ganzkörperbestrahlung kommen Photonenstrahlen zum Einsatz (siehe Kapitel „Strahlenarten“).
Kinder und Jugendliche erhalten bei der Ganzkörperbestrahlung eine Gesamtdosis von 12 Gy (Gray), verteilt auf den ganzen Körper, einschließlich der Haut. Nur die Lungen erhalten reduzierte Dosen. Diese Dosis wird in der Regel in sechs Einzelgaben (Fraktionen) an drei Tagen aufgeteilt, mit Pausen (mindestens 6 Stunden) zwischen den einzelnen Bestrahlungen.Organe, die im Rahmen der Erkrankung befallen sind (beispielsweise Gehirn, Hirnhäute und Hoden bei einer Leukämie) sowie Körperregionen mit bekanntem Resttumorgewebe, erhalten in manchen Fällen Zusatzdosen (Boost) bis zu 6 Gy, die vor der Ganzkörperbestrahlung und ebenfalls in Einzeldosen (fraktioniert) verabreicht werden (so genannte Aufsättigung).